Nach einem Unfall taucht schnell die Frage auf: Wer übernimmt die Kosten für den Kfz-Gutachter?
Viele Geschädigte sind unsicher, ob sie den Gutachter selbst bezahlen müssen, ob die Versicherung einspringt oder ob die Kosten vielleicht sogar vollständig vermieden werden können. Entscheidend ist hierbei, um welche Art von Unfall es sich handelt und wer die Verantwortung trägt.
Damit Sie schnell einen Überblick bekommen, haben wir die wichtigsten Fälle übersichtlich für Sie zusammengestellt.
Wer zahlt den Gutachter? – Übersicht nach Schadensart
Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt sind, zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für den Gutachter. Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen – und müssen nicht den Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Die Verpflichtung zur Kostenübernahme basiert auf § 249 BGB – Schadenersatz.
Dort steht, dass der Geschädigte so gestellt werden muss, als wäre der Unfall nie passiert.
Dazu gehören auch die Kosten für das Schadengutachten.
Wenn Sie den Unfall selbst verursacht haben, übernimmt nur Ihre Kaskoversicherung die Gutachterkosten – aber meist nur, wenn sie den Gutachter beauftragt. Beauftragen Sie selbst einen Gutachter ohne Absprache, müssen Sie die Kosten oft selbst zahlen.
Bei einer Teilschuld werden die Gutachterkosten anteilig von den Versicherungen übernommen – je nach Haftungsquote. Beispiel: Bei 50 % Schuld übernimmt jede Versicherung die Hälfte der Kosten.
Bei einem kleinen Schaden unter 750 € (Bagatellgrenze) reicht meist ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Doch bei versteckten Schäden, Wertminderung oder Streitfällen ist trotzdem ein Gutachten empfehlenswert.